aktueller Hinweis zum Orkan „Friederike“

18.01.2018 Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

Medieninformation

Orkan „Friederike“: Betreuung in Schulen gesichert

Holter: „Dank für besonnenes Handeln vor Ort“ / Für morgen gilt: Eltern können Ihre Kinder nach eigenem Ermessen zu Hause behalten

Der heutige Tag hat gezeigt, dass das Krisenmanagement und die Informationsketten im Thüringer Schulsystem im Falle von Ausnahmesituationen gut funktionieren. Dazu erklärt Bildungsminister Helmut Holter: „Die Sicherheit unserer Schülerinnen und Schüler hat absolute Priorität. Ich bedanke mich bei allen Beteiligten vor Ort für das schnelle und besonnene Handeln.“

In vielen Thüringer Schulen wurde der Unterricht heute vorzeitig beendet oder fand gar nicht statt. In diesen Fällen wurden die Eltern umgehend informiert und – wo erforderlich – zusammen mit den Verkehrsbetrieben für eine sichere Heimfahrt gesorgt. Besonders betroffen waren die Schulamtsbereiche Süd und West. Schülerinnen und Schülern der Berufsschulen wurde es vielerorts auf Anfrage ermöglicht, früher nach Hause zu gehen, vor allem wegen der Ankündigung ausfallender Züge oder längerer Heimfahrtstrecken mit dem Auto.

„Auch für den morgigen Freitag gilt: Sollte sich die Wetterlage nicht entspannen oder wegen Nachwirkungen des Sturms eine Fahrt zur Schule nicht möglich sein, ist es Eltern freigestellt, ihr Kind zu Hause zu behalten. In diesem Fall muss die Schule informiert werden. So ist sichergestellt, dass kein Kind verloren geht und alle Beteiligten informiert sind“, so Holter weiter.

Zum Hintergrund:

Das Vorgehen an den Schulen in Ausnahmesituationen ist geregelt in der Thüringer Schulordnung, § 46. Dort heißt es in Absatz 3: „(3) Über vorzeitige Unterrichtsbeendigung, insbesondere bei außergewöhnlichen Wetterverhältnissen oder an Tagen mit Zeugnisausgabe, entscheidet der Schulleiter, gegebenenfalls in Absprache mit benachbarten Schulen. Erfordern die Wetterverhältnisse Unterrichtsausfall für einen ganzen Schultag, entscheidet hierüber der Schulleiter in Absprache mit dem jeweiligen Schulträger; über Unterrichtsausfall für einen längeren Zeitraum entscheidet das Schulamt in Absprache mit dem jeweiligen Schulträger.“

Das bedeutet: Die Schulen entscheiden zusammen mit den Schulträgern und den Schulämtern je nach Wettersituation vor Ort, ob der Unterricht stattfinden kann. Sollte dies nicht möglich sein, werden die Eltern benachrichtigt und für die bereits anwesenden Kinder und Jugendlichen wird die Betreuung gewährleistet. Darüber hinaus liegt es in der Verantwortung der Eltern, zu entscheiden, ob sie ihren Kindern den Schulweg zumuten können oder nicht.

Falls dies nicht der Fall sein sollte und ein Kind nicht zum Unterricht kommen kann, sollen die Eltern umgehend die jeweilige Schule etwa per E-Mail oder Telefon informieren. Die Kinder gelten dann als entschuldigt. So ist sichergestellt, dass alle Beteiligten informiert sind, wo sich das Kind aufhält.

Quelle: https://www.thueringen.de/th2/tmbjs/aktuell/medienservice/mi/102706/index.aspx

Dieser Beitrag wurde am von unter Schultagebuch veröffentlicht.

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