“Gewalt ist die letzte Zuflucht des Unfähigen.” Isaac Asimov

Jedes Jahr am 30. April wird in Deutschland der Tag der gewaltfreien Erziehung begangen. An diesem Tag wird daran erinnert, dass die Verantwortung für das gewaltfreie Aufwachsen von Kindern die gesamte Gesellschaft trägt.

Anlässlich dieses wichtigen Tages fanden am 28. und 29. April 2022 die Tage der gewaltfreien Erziehung bei uns am Zabel-Gymnasium statt.

Der erste Tag führte die Schüler*innen der Klassenstufe 5 bis 8 ins Metropolkino. Angeschaut wurden zwei Filme, die die verschiedenen Aspekte von Kindeswohlgefährdungen anschaulich, verständlich und kindgerecht darstellten und zum Nachdenken anregen sollten.

Am nächsten Tag luden verschiedene Kooperationspartner*innen der Kinder- und Jugendhilfe zu interessanten, kommunikativen und lustigen Workshops ein. Zum einen wurden die Schüler*innen in ihren, in der UN-Kinderrechtskonvention verankerten, weltweit geltenden Kinderrechten aufgeklärt und gestärkt. Zum anderen lernten sie verschiedene regionale Anlaufstellen der Kinder- und Jugendhilfe kennen, die sie jederzeit bei persönlichen Problemlagen kontaktieren oder aufsuchen können.

In der heutigen Gesellschaft ist dennoch viel Aufklärungsarbeit zu leisten, bevor überall bekannt wird, dass körperliche Bestrafungen und viele andere entwürdigende Erziehungs- und Strafmaßnahmen aus pädagogischer Sicht unsinnig und keineswegs hilfreich sind. Körperliche und/oder seelische Strafen wecken nur Angst, Trotz und Widerstand. Das Einzige, was Kinder dadurch lernen ist, dass Stärkere gegenüber Schwächeren Gewalt anwenden dürfen und dass Gewalt ein Mittel ist, um Konflikte zu lösen.

Kurz gesagt: Kinder lernen Gewalt! Ein positives Vorbild hingegen ist einprägsam und wirkt nachhaltig.

„Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung.
Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und
andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.“ (§ 1631 Abs. 2 BGB)

Ein herzliches Dankeschön an alle Beteiligte.
Vielen Dank für diesen besonderen Tag.

Inhaltlich verantwortlich gemäß § 55 Abs. 2 RStV:  S. Metzner

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